Dokumentiert ist mindestens ein Leckagefall im Jahr 1994, der nicht abschliessend untersucht wurde.10 All dies lässt darauf schliessen, dass der Standort mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet ist. e) Im Entscheid VGE 100.2009.220 vom 20. Mai 2010 hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit der Frage befasst, ob die bisher durchgeführten Untersuchungen eine verlässliche Beurteilung der Sanierungs- oder Überwachungsbedürftigkeit des vorliegenden Standorts erlauben. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass bei den Grundwassermessungen erhöhte Konzentrationen an Sulfat, Ammonium und Chrom 8 Historische Untersuchung vom 30. Januar 2004, S. 12 ff. 9 Vollzugshilfe BAFU, S. 16