Mehrere Bereiche der Produktion werden als altlastenrelevant eingestuft, insbesondere die Stück- und Garnfärberei sowie der Bereich technische Dienste, Versorgung und Entsorgung.8 Es ist nicht bekannt, dass diese Tätigkeiten nur in speziell gesicherten Räumen erfolgt wären. Damit sind vorliegend sämtliche Kriterien erfüllt, welche gemäss Vollzugshilfe des BAFU mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einen belasteten Standort schliessen lassen.