Die Beschwerdeführerinnen rügen, der Sachverhalt sei ungenügend und willkürlich ermittelt worden. Aufgrund der bisherigen historischen und technischen Untersuchung stehe weder fest noch sei mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die Flächen belastet seien. Die historische Untersuchung habe nur gezeigt, dass im Bereich der Garnund Stückfärberei mit altlastenrelevanten Stoffen gearbeitet worden sei. Daraus dürfe nicht geschlossen werden, dass der Untergrund tatsächlich mit diesen Stoffen belastet sei. Die vorgenommenen Untersuchungen hätten vielmehr gezeigt, dass keine altlastenrelevante Belastung bestehe.