a) Die von der Verfügung des AWA vom 4. Oktober 2010 betroffenen Parzellen Roggwil Grundbuchblatt Nr. E.________, F.________, G.________, H.________, I.________, J.________, K.________, L.________, M.________, N.________ bzw. O.________ sind Teil des sog. „ Q.________ -Areals“. An diesem Standort betrieb die Firma Q.________ & Cie. AG von 1865 bis 1995 ihre Textilwerke. Auf den genannten Parzellen im westlichen Teil des Areals befanden sich die eigentlichen Textilwerke, im Osten die Lagerbetriebe. In den Textilwerken wurde aus Rohgarn Gewebe hergestellt und Garne sowie Gewebe gefärbt. Zeitweise wurde auch Garn gesponnen.