II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen a) Angefochten ist eine Verfügung des AWA nach Art. 32d Abs. 4 USG3 sowie nach Art. 30 AbfG4. Diese kann gemäss Art. 62 VRPG5 bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist damit zur Beurteilung der Beschwerde zuständig.