3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, vereinigte die beiden Verfahren und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Verfügung vom 22. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 Dezember 2010 lehnte es das Gesuch der Beschwerdeführerinnen auf Sistierung des Verfahrens ab. Das AWA beantragt in seiner Stellungnahme vom 6. Dezember 2010 die Abweisung der Beschwerden. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.