Die Beschwerdeführerin 3 stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 4. Oktober 2010 sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 4. Oktober 2010 aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Beschwerdeführerinnen stellen zudem je den prozessualen Antrag, das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren, bis die technische Altlasten-Untersuchung der vom Katastereintrag betroffenen Parzellen abgeschlossen sei.