Dagegen könne auf den beiden Parzellen unter Einhaltung der in der Bewilligung vom 14. Juni 1962 festgesetzten Bedingungen weiterhin Kies abgebaut werden. Die offenen Wasserflächen seien mit Schroppen und 72 Verordnung vom 4. Januar 1952 über die Erstellung von Trinkwasserversorgungen und Abwasseranlagen (VTA) 25