Die Ausbeutung unter den Grundwasserspiegel sei unverzüglich einzustellen.  Aufgrund verschiedener Beanstandungen lud das Büro für Wassernutzung und Abwasserreinigung des Kantons Bern mit Schreiben vom 7. Februar 1966 zu einer Besprechung der Angelegenheit ein. Mit Verfügung vom 24. Februar 1966 stellte die Baudirektion fest, dass die zur Entnahme aus dem Grundwasser bewilligten 15'000 m3 ausgebeutet seien. Eine Bewilligung zur weiteren Entnahme von Kies aus dem Grundwasser könne nicht erteilt werden. Dagegen könne auf den beiden Parzellen unter Einhaltung der in der Bewilligung vom 14. Juni 1962 festgesetzten Bedingungen weiterhin Kies abgebaut werden.