Anlässlich einer Besichtigung vom 28. Juni 1955 konnte festgestellt werden, dass das Auffüllmaterial mit Ausnahme von Strassenbelag den Vorschriften entsprach.  Am 29. Januar 1962 teilte die zuständige Stelle der Baudirektion der Firma L.________ mit, veranlasst durch verschiedene Mitteilungen habe sie einen Augenschein vorgenommen und festgestellt, dass ein wesentlich grösseres Areal als im Eingabeplan vom 22. April 1954 angegeben, ausgebeutet und dass circa 8 m bis 10 m tief unter den gegenwärtigen Grundwasserspiegel abgegraben werde.