Wer im adäquaten Kausalverlauf (d. h. nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge) eine Hauptursache für die Notwendigkeit der Massnahmen setzt, trägt den Hauptteil von deren Kosten. Setzt er nur eine Teilursache neben andern, so vermindert sich sein Kostenanteil proportional.67 Höhere Gewalt oder grobes Drittverschulden können auch zur Reduktion