Der Beschwerdegegner macht demgegenüber geltend, dass der Entscheid zu Ungunsten der Beschwerdeführerin abgeändert werden müsse. Die Beschwerdeführerin sei von den Behörden dazu verpflichtet worden, illegale Deponien zu verhindern und allfällig deponierte Abfälle zu entfernen. Als Deponiebetreiberin treffe die Beschwerdeführerin von vornherein die Hauptverantwortung für die Entstehung der Altlast. Zudem habe sie die geltenden Rechtsnormen sowie Auflagen und Bedingungen der Deponiebewilligung nicht eingehalten.