Aufgrund der bisherigen Abklärungen kommen sowohl die O.________ AG als auch die Vorinstanz zum Schluss, dass die Belastung von der Deponie selber stammt. Im Zustrom des Verschmutzungsherdes, der als „Hot spot“ bezeichnet wird, sind nur sehr geringe Konzentrationen von Schadstoffen festgestellt worden. Das belegt, dass die Schadstoffe nicht von aussen zugeführt werden, sondern aus der Deponie selber stammen. Insbesondere wurde Vinylchlorid nur im Bereich des „Hot spots“ nachgewiesen. Diese Fachmeinung überzeugt die BVE. Die extrem erhöhten Werte für halogenierte Kohlenwasserstoffe im Bereich des „Hot spots“ deuten auf Gewerbe- und Industrieabfälle hin.