Deshalb müsse eine Detailuntersuchung durchgeführt werden. Zur Frage, ob die Schadstoffe auch von ausserhalb der Grube stammen könnten, nahm die Vorinstanz zudem bereits mit Schreiben vom 23. Januar 2008 Stellung.24 Sie hielt fest, dass es ihrer Auffassung nach sehr unwahrscheinlich sei, dass die Schadstoffe von ausserhalb der Deponie stammten. Zur Prüfung dieser Hypothese sei in der dritten Etappe der technischen Untersuchung die Bohrung Kb 07/7 erstellt worden, die im Zustrom der festgestellten Grundwasserverunreinigung liege. In dieser Bohrung seien nur sehr geringe Konzentrationen der in Frage stehenden Schadstoffe festgestellt worden.