Im Rahmen der Erstellung des Pflichtenhefts für die technische Untersuchung wurden verschiedene historische Abklärungen getroffen. Dabei wurden unter anderem die ehemaligen Deponiebetreiberinnen befragt.22 Diese gaben an, es sei nur sauberer Aushub und inertes Material deponiert worden. Als die Vorinstanz erkannte, dass die Beschwerdeführerin als Rechtsnachfolgerin der Deponiebetreiber in Frage kam, orientierte sie diese umfassend und gab ihr Akteneinsicht. Die Beschwerdeführerin konnte vor Erlass