a) Die Beschwerdeführerin bemängelt, dass sie vor dem Eintrag in den Altlasten- und Verdachtsflächenkataster nicht angehört worden ist. Als sie endlich kontaktiert worden sei, sei die technische Voruntersuchung bereits praktisch abgeschlossen gewesen. Sie habe sich am 18. Januar 2008 bereit erklärt, die Detailuntersuchung selbst in Auftrag zu geben. Im Verlaufe des Jahres hätten Verhandlungen bezüglich der Kostentragung und der Planung der Untersuchung stattgefunden. Es habe daher kein Anlass bestanden, die Verfügungen im Oktober ohne nochmalige Kontaktaufnahme zu erlassen.