«1. Die Verfügung vom 6. Oktober 2008 des Amts für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft betreffend Kostenverteilung für sämtliche Massnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Deponie D.________ (Stao-Nr. P.________), Gemeinde G.________ gemäss AltlV sei aufzuheben. 2. Die bisher angefallenen Untersuchungskosten seien dem Kanton aufzuerlegen. 3. 25% der Kosten für sämtliche, allfällig künftig notwendigen Massnahmen seien der Beschwerdeführerin aufzuerlegen. 4. Die übrigen 75% der Kosten für sämtliche, allfällig künftig notwendigen Massnahmen seien dem Kanton aufzuerlegen.»