Am 10. Oktober 2008 erliess das GSA eine Verfügung über die Durchführung einer Detailuntersuchung gemäss Altlastenverordnung. Darin verpflichtete es die Beschwerdeführerin, durch ein auf Altlasten spezialisiertes Büro eine Detailuntersuchung des Standortes Deponie D.________ durchführen zu lassen. Das Untersuchungsprogramm für diese Detailuntersuchung müsse dem GSA bis am 30. November 2008 zur Stellungnahme unterbreitet werden. Danach müsse das Untersuchungsprogramm innerhalb von sechs Monaten realisiert werden.