Mit Schreiben vom 10. April 2008 stellte die Beschwerdeführerin die Sanierungsbedürftigkeit des Standortes D.________ in Frage. Auf ihren Wunsch fand am 2. Juni 2008 ein Gespräch statt. Das GSA bestätigte, dass nach wie vor Sanierungsbedarf bestehe und dass eine Detailuntersuchung durchgeführt werden müsse. Die Beschwerdeführerin stellte in Aussicht, dass sie dem GSA bis Ende Juli einen eigenen Vorschlag zur Kostenverteilung unterbreiten und bis Ende August 2008 ein Untersuchungsprogramm zustellen werde.10