Am 14. Januar 2008 stellte das GSA der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdegegner den Entwurf einer Kostenverteilungsverfügung zur Stellungnahme zu. Am 18. Januar 2008 nahm die nun anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin Stellung zur Aktennotiz und teilte mit, sie wolle die Detailuntersuchung doch selber in Auftrag geben. Am 23. Januar 2008 erklärte sich das GSA nach Rücksprache mit dem Beschwerdegegner damit einverstanden, dass die Beschwerdeführerin die Federführung übernahm. Es gab ihr Gelegenheit, bis Mitte März ein Untersuchungsprogramm vorzulegen. Am 10. März 2008 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Fristverlängerung bis 10. April 2008.