3. Mit Schreiben vom 6. Februar 2007 informierte das GSA die Beschwerdeführerin, dass sie als Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Deponiebetreiber in Frage komme und lud sie zu einem Gespräch ein. Anlässlich dieses Gespräches orientierte das GSA die Beschwerdeführerin über den aktuellen Stand der Untersuchungen, den ausgewiesenen Sanierungsbedarf, das geplante weitere Vorgehen sowie die Kostenverteilung.8 Anlässlich einer Sitzung vom 17. November 2007, an der Vertreter der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegner, des GSA und der O.________ AG teilnahmen, wurden die Untersuchungsergebnisse präsentiert und das weitere Vorgehen besprochen.