In der zweiten Etappe der technischen Voruntersuchung wurde das Gefährdungspotential für das Grundwasser untersucht und beurteilt. Aufgrund des Nachweises von cis-1.2- Dichlorethen in der Grundwasserfassung D.________ kam die O.________ AG in ihrem Bericht zum Schluss, dass es sich beim Standort Deponie D.________ um einen sanierungsbedürftigen Standort handle.5 Das GSA teilte dem Beschwerdegegner am 19. Januar 2007 mit, dass es den Standort ebenfalls als sanierungsbedürftig beurteile. Es müsse innert angemessener Frist eine Detailuntersuchung durchgeführt werden. Der Standort müsse bis zum Abschluss der Sanierung überwacht werden.