Im Jahr 1995 wurde die ehemalige Kiesgrube in den nicht öffentlich zugänglichen Altlastenund Verdachtsflächenkataster des Kantons Bern aufgenommen. Am 12. Februar 2003 wurde sie unter der Nr. 03630007 als Ablagerungsstandort D.________/K.________ Gässli in den öffentlichen Kataster der belasteten Standorte aufgenommen und als sanierungsbedürftig qualifiziert. Die in den bisherigen Untersuchungen festgestellten altlastenrelevanten Emissionen stammen vom Deponieteil nördlich der Umfahrungsstrasse G.________. Betroffen ist die Parzelle G.________ Grundbuchblatt Nr. N.________. Grundeigentümer ist der Kanton Bern (Beschwerdegegner).