G.________ zweigeteilt.1 Auf dem Areal baute die Kollektivgesellschaft L.________ von circa 1954 bis 1969 Kies ab. Die Auffüllung der ehemaligen Kiesgrube erfolgte sukzessive zwischen 1960 und 1973. Anfang 1975 trat ein neuer Gesellschafter ein und die Firma wurde in M.________ umbenannt. Die Künti Transporte AG übernahm die Aktiven und Passiven der weiter bestehenden Kollektivgesellschaft M.________ gemäss Übernahmebilanz per 31. Dezember 1974 und Sacheinlageverträgen vom 28. April 1975. Gleichzeitig wurde der Firmenname der Aktiengesellschaft in A.________ (heutige Beschwerdeführerin) geändert. Am 14. Januar 1976 wurde die Kollektivgesellschaft M.________ aufgelöst und gelöscht.2