2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Einwohnergemeinde Oberburg, Gemeinderat, als Gerichtsurkunde - Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Rechtsdienst, zur Kenntnis - Regierungsstatthalter von Burgdorf, zur Kenntnis