f) Die Beschwerdeführerin begründet die von ihr geplante Verkehrsanordnung auf der C.________strasse mit dem starken Verkehr von Pendlern, welche diese Route morgens und abends auf der Fahrt von und nach Bern benutzen um die Lichtsignalanlage auf der F.________kreuzung zu umgehen. Gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin leiden die Anwohnenden unter diesem Verkehr, weshalb solche Fahrten verhindert werden sollen. Auch sei der Hauptschulweg betroffen, weshalb die Schülerinnen und Schüler gefährdet seien.