Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, die Sicherheit, die Erleichterung oder die Regelung des Verkehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe. Insbesondere kann aus den genannten Gründen in Wohnquartieren der Verkehr beschränkt und das Parkieren kann besonders geregelt werden.