c) Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde kann somit eingetreten werden. Die BVE prüft die angefochtene Verfügung gemäss Art. 66 VRPG mit voller Kognition. 2. Funktionelle Verkehrsbeschränkung a) Die Beschwerdeführerin hat bei der Vorinstanz die Zustimmung für folgende Verkehrsanordnung auf der C.________strasse beantragt: Ein „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ mit dem Zusatz „Zubringerdienst und ortsansässige Oberburger gestattet“. Vorab gilt es zu klären, welcher Art diese Anordnung ist.