a) Die Beschwerdeführerin erhebt Verwaltungsbeschwerde gegen die Verfügung des Oberingenieurkreises IV vom 24. Januar 2006, in welcher die Zustimmung zur Verkehrsbeschränkung der Gemeinde auf der C.________strasse verweigert wird. Zuständig zur Behandlung von Beschwerden gegen Verfügungen von untergeordneten Verwaltungseinheiten (wie Ämtern, Abteilungen, Dienststellen) ist gemäss 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 4