4. Gegen diese Verfügung des Oberingenieurkreises IV erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. Januar 2006 Beschwerde bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Die Beschwerdeführerin beantragt, der Entscheid des Oberingenieurkreises IV vom 16. Januar 2006 sei aufzuheben und die Verkehrsbeschränkung auf der C.________strasse sei zu bewilligen. Offensichtlich handelt es sich bei der Datumsangabe und ein Versehen; die Beschwerdeführerin meint zweifellos die Verfügung vom 24. Januar 2006, nimmt sie doch in der Begründung darauf Bezug und legt auch diese Verfügung bei. 3