Die hohe Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kantonsstrasse stelle demnach auch für die Landwirtschaftsfahrzeuge des Bauernhauses eine grosse Gefahr dar. Schliesslich seien die Verkehrsteilnehmer beim Fussgängerstreifen noch viel zu schnell unterwegs, was mit der Sicherheit der Fussgänger nicht zu vereinbaren sei. Das TBA kommt zum Ergebnis, dass die fragliche Strecke keine nicht schwer erkennbaren Gefahrenstellen aufweise. Die mögliche Gefahrensituation beim Fussgängerstreifen werde im Hinblick auf die geplante Überbauung durch eine Mittelinsel entschärft. Die Einmündung „F.________“ habe ausserdem unfalltechnisch