Die Beschwerdeführerin bemängelt, dass das Einbiegen von der Einmündungsstrasse „F.________“ auf die Kantonsstrasse durch die hohe Geschwindigkeitslimite erheblich erschwert werde. Besonders die Anpassung an die Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs erweise sich als sehr schwierig. Hinzu komme, dass die Einfahrt sehr unübersichtlich sei. Ausserdem stehe auf der gegenüberliegenden Strassenseite der Bauernhof „H.________“, welcher durch zwei spitzwinklig angeordnete Zufahrten erschlossen sei. Die hohe Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kantonsstrasse stelle demnach auch für die Landwirtschaftsfahrzeuge des Bauernhauses eine grosse Gefahr dar.