ob die umliegende Bebauung eines Strassenteilstücks Innerorts- oder Ausserortscharakter aufweist, erfolgt unter Berücksichtigung des gesamten umliegenden Gebiets. Die Überbauung E.________ weist einen relativ grossen Abstand zur Kantonsstrasse auf. Ausserdem liegt sie unter dem Strassenniveau und wird rückwärtig erschlossen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird das Gesamtbild des fraglichen Gebiets auch nach Vollendung der Überbauung E.________ als Ausserortsgebiet lesbar sein.