Beschwerdeführerin auf die Situation an der G.________ in Belp und fordert eine einheitliche Behandlung. Diese sei über eine Länge von rund 600 m einseitig dicht bebaut, weshalb der Kanton die Situation als innerorts betrachtet habe und die Geschwindigkeit dementsprechend auf 50 km/h beschränkt habe. Ausserdem sei das hier in Frage stehende Strassenteilstück, im Gegensatz zur Situation in Belp, durch die hangseitige Gebäudegruppe „H.________“ beidseitig bebaut.