Es könne nicht von einem zusammenhängend bebauten Gebiet gesprochen werden. Die Lärmbeurteilung zeige, dass bei den geplanten Gebäuden in der Überbauung E.________ die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufen II und III überschritten würden. Daran ändere eine Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km/h nichts. 4 5. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es führte am 7. März 2007 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten anschliessend die Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.