Zur Begründung führt sie aus, mit der Realisierung der Überbauung E.________ entstehe ein zusammenhängend bebautes Gebiet. Daher sei die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h die richtige Limite. In einer vergleichbaren Situation an der G.________strasse in Belp habe der Kanton eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verfügt. Eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sei unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes richtig.