«1. Die Verfügung des OIK II vom 4. September 2006 sei aufzuheben und die verfügte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem besagten Staatsstrassenteilstück sei auf 50 km/h herabzusetzen. 2. Die Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gemäss Ziff. 1 hiervor sei auf den Zeitpunkt des Baubeginns der Realisierung der Ueberbauung E.________ in Kraft zu setzen. 3. Die Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gemäss Ziff. 1 hiervor sei bereits jetzt auf den Zeitpunkt gemäss Ziff. 2 zu verfügen.»