Am 19. April 2006 ersuchte die Gemeinde A.________ das TBA um erneute Überprüfung der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Kantonsstrasse Nr. C.________ im Bereich E.________ ab Einmündung Strasse „F.________“ von 80 km/h auf 50 km/h. In diesem Fall könnte bei der Überbauung E.________ auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden. Das TBA teilte der Gemeinde am 22. Mai 2006 mit, die Überbauung E.________ wirke wohl als dichte Bebauung, sei jedoch tiefer als die Kantonsstrasse gelegen und circa 12 m davon entfernt. Die einzelnen Gebäude seien rückwärtig erschlossen.