Gestützt auf ein Gesuch von Anwohnern überprüfte das SVSA die Situation im September 2004 erneut und erstellte ein Gutachten. Es kam erneut zum Ergebnis, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht gerechtfertigt sei. Es stellte 2 aber in Aussicht, die Situation nach Vollendung der Überbauung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) B (Überbauung E.________) zu überprüfen. 2. Mit einer Gesetzesänderung1 wurde der Aufgabenbereich „Signalisation und Markierung“ per 1. Januar 2005 vom SVSA auf das Tiefbauamt (TBA) übertragen.