Die Gemeinde Wiedlisbach stimmte dem Projekt zu, die Beschwerdeführer lehnten es ab. Durch den Projektvorschlag würde ihre Liegenschaft in nicht zumutbarer Weise beeinträchtigt. Das Rechtsamt holte eine Stellungnahme der KDP ein. Diese teilte am 13. September 2007 mit, der Augenschein habe gezeigt, dass eine sehr diskrete Lärmschutzwand erstellt werden könne, die hinter einer Hecke verschwinden solle und deren Höhe durch die bestehende Gartenmauer gebrochen werden solle. Das Projekt, das das Tiefbauamt eingereicht habe, füge sich gut ins empfindliche Ortsbild ein. Der Vorschlag der Beschwerdeführer beinhalte all das, was es unbedingt zu vermeiden gelte.