7. Das Rechtsamt führte einen Augenschein durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Erstellung einer Lärmschutzwand aus Gründen des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Auch die Verkehrssicherheit steht dem Bau einer Lärmschutzwand nicht entgegen. Das Rechtsamt gab dem TBA daher Gelegenheit, ein konkretes Projekt für eine Lärmschutzwand ausarbeiten zu lassen. Am 21. Juni 2007 reichte das TBA ein Gestaltungsprojekt für die Lärmschutzwand beim Rechtsamt ein. Die Gemeinde Wiedlisbach stimmte dem Projekt zu, die Beschwerdeführer lehnten es ab.