Lärmbelastung zur Folge habe. Damit die Immissionsgrenzwerte (IGW) eingehalten werden könnten, müsste eine Lärmschutzwand entlang der Kantonsstrasse erstellt werden. Eine solche sei sehr wohl möglich. Die Sichtweiten würden durch eine Lärmschutzwand nicht weiter eingeschränkt als bisher. Wenn beim Einmünden in die Kantonsstrasse bis an den Strassenrand gefahren werde, seien sie genügend. Die Liegenschaft C.________strasse 13 stehe weder unter Denkmalschutz noch liege sie in einem Ortsbildschutzperimeter. Es sei daher nicht ersichtlich, warum überwiegende Interessen des Ortsbild- bzw. Denkmalschutzes der Erstellung einer Lärmschutzwand entgegenstehen würden.