„1. Die Ziffer 1 der Verfügung vom 31. August 2006 sei aufzuheben und der Strasseneigentümer sei anzuweisen, im Bereich der Parzelle Nr. D.________, C.________strasse 13, eine Lärmschutzwand zu erstellen. 2. Eventualiter: Der Strasseneigentümer sei anzuweisen, bei den lärmempfindlichen Räumen der Liegenschaft C.________strasse 13 Schallschutzfenster einzubauen.“