eingehalten. In seinem Mitbericht vom 7. Oktober 2002 teilte der Fachausschuss für Lärmfragen mit, das Sanierungskonzept sei verhältnismässig. Er stimmte dem Antrag des TBA zur Gewährung von Erleichterungen von der Sanierungspflicht zu. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2002 stellte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) fest, dass das TSSP den Vorschriften der LSV entspreche.