1. Der Oberingenieurkreis IV des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA) liess für den Strassenabschnitt Wiedlisbach bis Wanzwil der Kantonsstrasse Nr. 22 ein Teilstrassensanierungsprogramm (TSSP) gemäss Art. 19 LSV1 erstellen. Diesem ist zu entnehmen, dass der Abschnitt eine hohe Lärmbelastung aufweist. Ohne Lärmschutzmassnahmen werden im Jahr 2018 voraussichtlich bei 20 Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten sein. Die Alarmwerte werden überall 1 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrates vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) 2