e) Ehehafte Rechte sind private Rechte. Sie haben ihren Ursprung in einer Rechtsordnung die nicht mehr besteht. Sie können nach neuem Recht nicht mehr begründet werden, bestehen aber unter der neuen Rechtsordnung weiter. Insbesondere im Zusammenhang mit der Wassernutzung erlangten die ehehaften Rechte an Bedeutung.20 Die alten Berechtigungen an der Wassernutzung wurden mit Beginn der wasserrechtlichen Gesetzgebung der Kantone im 19. Jahrhundert zu ehehaften Wasserrechten, als sich ein öffentlichrechtliches Verständnis in Bezug auf die Gewässerhoheit durchsetzte und das Recht der Verfügung über das Wasser und die Wasserkraft auf das Gemeinwesen übertragen wurde21.