3. Die Baudirektion der Stadt Burgdorf unterstützt in ihrer Vernehmlassung vom 21. September 2005 die Bemühungen des WEA, alle Konzessionäre am Kanalsystem Burgdorf gleich zu behandeln. Sie hält fest, dass die Bestimmungen für die Neuregelung der Wasserbaupflichten vom 19. April 1995 unverändert in die Nutzungsbewilligung übernommen worden sind.