Am 19. August 2005 hat das Wasser- und Energiewirtschftsamt des Kantons Bern (WEA; heute: Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern, WWA) eine Nutzungsbewilligung für das Wasserkraftrecht Nr. E.________ verfügt. Diese ist auf 40 Jahre, bis auf den 31. August 2045, befristet. Nutzungsberechtigt ist die Beschwerdeführerin.