1. Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin eines Kleinwasserkraftwerkes, das in ihrer Liegenschaft auf Parzelle Burgdorf Gbbl. D.________ eingebaut ist. Betrieben wird das Kleinwasserkraftwerk durch den Lyssachteilbach. Die Rechte dazu begründen sich im 2 Wasserkraftrecht Nr. E.________, das seit dem 21. Oktober 1837 existiert. Das Wasserkraftrecht ist am 1. September 1953 auf die Beschwerdeführerin übergegangen.