BehiG, die VSS-Norm SN 640 241, Norm SN 521 500 und die Richtlinien "Behindertengerechte Fusswegnetze" werden nicht verletzt. Soweit auf die Beschwerden überhaupt eingetreten werden kann, sind sie abzuweisen. 64 Richtlinien "Behindertengerechte Fusswegnetze", S. 10 65 Richtlinien "Behindertengerechte Fusswegnetze", S. 12 29 11. Kosten